Entsorgungsaufträge nur noch digital

shutterstock_78378802

Seit dem 18. April gelten neue Regelungen bei der Vergabe öffentlicher Entsorgungsleistungen. Nur noch elektronisch sollen Ausschreiber und Entsorger kommunizieren. Spätestens ab 2018 müssen dann auch die Angebote elektronisch abgegeben werden.

“Die Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren seit 2004”, verkündet das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Mit einer umfassenden Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet – so zumindest die Einschätzung des BMWi.

Die neuen Regelungen gelten für alle öffentlichen (Entsorgungs)-Aufträge, die oberhalb der Schwellenwerte von derzeit 209.000 EURO (Liefer- und Dienstleistungsaufträge VOL) liegen.

E-Vergabe wird zum Muss

Der Gesetzgeber schreibt für die E-Vergabe vor (§9 Abs. 1 Vergabeverordnung VgV): „Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel)“.

Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und bietendem Entsorger soll demzufolge elektronisch erfolgen. Zudem müsen die zu vergebenden Aufträge online recherchierbar sein. Mit Umsetzung der Zweiten Stufe der Vergaberechtsreform ab dem 18. Oktober 2018 müssen Entsorger ihre Angebote dann vollständig elektronisch abgeben. Auch müssen sich Entsorgungsunternehmen darauf einstellen, dass  öffentliche Auftraggeber neue Instrumente und Methoden einsetzen, wie zum Beispiel elektronische Auktionen, elektronische Kataloge, dynamische Beschaffungssysteme oder Innovationspartnerschaften.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Ein weiteres Ziel der EU-Vergaberichtlinien war die Vereinfachung der Prüfung, ob ein Bieter grundsätzlich geeignet ist, einen öffentlichen Auftrag auszuführen. Dazu hat der europäische Gesetzgeber die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt. Diese soll die Eignungsprüfung vereinfachen durch eine entsprechende Eigenerklärung. Mit der EEE entfällt für die Bieter künftig die Verpflichtung, umfangreiche Unterlagen oder verschiedenste Formulare beizubringen. Ab 2018 muss die EEE ausschließlich in elektronischer Form abgegeben werden.

Der NETWASTE-Tipp: Webdienst der EU

Die EEE kann kostenlos über einen elektronischen Online-Dienst der EU-Kommission ausgefüllt werden. Dieser Online-Dienst führt die Nutzer Schritt für Schritt durch die Erstellung einer EEE; sie kann nach Abschluss als PDF und in weiteren elektronischen Formaten abgerufen werden.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) online erstellen

Keine öffentlichen Entsorgungsaufträge verpassen

Unser Ausschreibungsletter informiert Sie 2x pro Woche (Montag + Donnerstag) über neue Entsorgungsauschreibungen (Quellen: TED und BUND). Und das übersichtlich nach Bundesland sortiert. Per Link gelangen Sie direkt auf die Original-Bekanntmachung. Zudem können Sie in unserem Ausschreibungs-Archiv nach zum Beispiel vergebenen Aufträgen suchen

Ausschreibungsletter abonnieren

Foto: Paul Vasarhelyi; shutterstock.com